AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstatt- und Dienstleistungen

Vandalierer · Inhaber Stefan Welsch · Am Tanneneck 7 · 82432 Walchensee

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Werkstatt-, Einbau-, Diagnose-, Reparatur-, Wartungs- und sonstige Dienstleistungen zwischen Vandalierer – nachfolgend „Vandalierer“ – und seinen Kunden. Das Leistungsangebot konzentriert sich insbesondere auf Standheizungen, elektrische Einbauten an Campern und Fahrzeugen, Fehleranalyse und Reparaturen sowie die Montage von Zubehör. Andere Arbeiten werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung übernommen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Individuelle Vereinbarungen im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Abgrenzung zu Vandalierer Labs

Vandalierer und Vandalierer Labs sind rechtlich getrennte Anbieter. Produkte von Vandalierer Labs werden grundsätzlich von dem auf der jeweiligen Produktseite, Bestellbestätigung und Rechnung genannten Verkäufer verkauft. Vandalierer wird durch einen Einbau oder eine sonstige Werkstattleistung nicht automatisch Verkäufer dieser Produkte.

Der Kaufvertrag über ein Produkt und der Werkvertrag über dessen Einbau können daher mit unterschiedlichen Vertragspartnern bestehen. Ansprüche wegen eines Produktmangels sind an den jeweiligen Verkäufer, Ansprüche wegen eines fehlerhaften Einbaus an Vandalierer zu richten.

Vandalierer bleibt Ansprechpartner für Fragen und Reklamationen zu Bestellungen, die im früheren Vandalierer-Shop unmittelbar bei Vandalierer abgeschlossen wurden. Für diese Altverträge gelten die bei ihrem Abschluss vereinbarten Bedingungen und die gesetzlichen Vorschriften; diese AGB wirken nicht rückwirkend.

3. Angebot und Vertragsschluss

Darstellungen von Leistungen und Preisen auf der Website sind unverbindliche Orientierungsangaben und noch kein bindendes Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreisangebot bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch eine individuelle Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Werkstattauftrags oder durch Beginn der Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande.

Der vereinbarte Auftrag ergibt sich aus der Auftragsbestätigung beziehungsweise dem Werkstattauftrag. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Abstimmung. Soweit zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr oder zur Vermeidung eines erheblichen Folgeschadens unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich sind und der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar ist, darf Vandalierer nur die hierfür notwendigen Maßnahmen ausführen.

4. Mitwirkung des Kunden und beigestellte Teile

Der Kunde stellt vollständige und zutreffende Angaben zum Fahrzeug, insbesondere zu Fahrzeugtyp, Baujahr, Motorisierung, Ausbauzustand und bekannten Umbauten oder Vorschäden, bereit. Er weist Vandalierer auf Besonderheiten hin, die für eine sichere Ausführung erheblich sein können. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem Zustand zu übergeben, der die Arbeiten ermöglicht. Wertgegenstände und nicht benötigte Gegenstände sind vorher zu entfernen.

Vom Kunden beigestellte Teile können nach technischer Prüfung angenommen oder abgelehnt werden. Vandalierer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Fehler der eigenen Einbauleistung, nicht jedoch für Mängel, fehlende Eignung oder unzutreffende Herstellerangaben eines vom Kunden beschafften Teils, sofern Vandalierer diese Umstände nicht kannte oder bei fachgerechter Prüfung hätte erkennen müssen.

Stellt sich während der Arbeit heraus, dass ein beigestelltes Teil ungeeignet oder mangelhaft ist oder weitere Arbeiten erforderlich werden, wird der Kunde informiert. Zusätzliche Leistungen werden erst nach seiner Freigabe ausgeführt, soweit nicht eine unaufschiebbare Maßnahme nach Ziffer 3 erforderlich ist.

5. Preise, Diagnose und Kostenschätzungen

Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diagnose-, Prüf-, Planungs- und Demontagearbeiten sind vergütungspflichtig, wenn sie beauftragt wurden. Dies gilt auch, wenn anschließend kein Reparatur- oder Einbauauftrag erteilt wird oder eine Reparatur wirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist.

Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bestätigt wurden. Wird erkennbar, dass eine Kostenschätzung wesentlich überschritten wird, informiert Vandalierer den Kunden unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.

Eine auf der Website genannte Pauschale gilt nur für den dort beschriebenen Standardumfang und unter den genannten Voraussetzungen. Mehraufwand aufgrund des Fahrzeugzustands, vorhandener Umbauten, fehlender Zugänglichkeit, zusätzlicher Teile oder nicht erkennbarer Besonderheiten wird nur nach Abstimmung berechnet.

6. Termine und Leistungshindernisse

Termine und Fertigstellungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig verfügbarer Teile, unvorhersehbarer technischer Befunde, höherer Gewalt oder sonstiger von Vandalierer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Leistungszeit angemessen. Vandalierer informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.

7. Probefahrten, Übergabe und Abnahme

Vandalierer ist berechtigt, erforderliche Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten sowie Funktionsprüfungen im angemessenen Umfang durchzuführen. Nach Fertigstellung wird der Kunde benachrichtigt. Er hat das Fahrzeug beziehungsweise die Leistung innerhalb angemessener Frist abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.

Bei der Übergabe erkennbare Beanstandungen sollten möglichst im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Unterlassen einer solchen Mitteilung lässt die gesetzlichen Mängelrechte eines Verbrauchers unberührt.

8. Rechnung und Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist. Eine Vorauszahlung oder Anzahlung wird nur geschuldet, wenn sie individuell vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Vandalierer kann die Herausgabe des bearbeiteten Fahrzeugs im Rahmen der gesetzlichen Werkunternehmer- und Zurückbehaltungsrechte von der Zahlung fälliger Forderungen abhängig machen.

9. Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Soll Vandalierer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierzu eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Bei einem Widerruf nach verlangtem Leistungsbeginn kann Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein.

10. Mängelrechte

Für Mängel der Werkstatt- oder Einbauleistung gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Der Kunde soll Vandalierer Gelegenheit geben, einen behaupteten Mangel zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Gesetzliche Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich oder eine andere Art der Nacherfüllung zulässig ist, bleiben unberührt.

Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt Vandalierer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Unberechtigte Mängelanzeigen können nur dann berechnet werden, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein von Vandalierer zu vertretender Mangel vorliegt.

11. Haftung

Vandalierer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Vandalierer.

12. Zulässigkeit von Umbauten und technische Abnahmen

Soweit für einen Umbau eine Eintragung, Abnahme, Genehmigung oder gesonderte Prüfung erforderlich ist, gehört diese nur dann zum Auftrag, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Vandalierer informiert im Rahmen der fachlichen Möglichkeiten über erkennbare Zulassungserfordernisse. Die Entscheidung der zuständigen Prüforganisation oder Behörde kann nicht garantiert werden.

13. Alte Bestellungen aus dem früheren Vandalierer-Shop

Vandalierer bleibt Vertragspartner und Ansprechpartner für Bestellungen, die Kunden im früheren Vandalierer-Shop unmittelbar bei Vandalierer aufgegeben haben. Fragen, Gewährleistungsanzeigen und Reklamationen hierzu können unter servus@vandalierer.com oder telefonisch unter 0170 7753430 eingereicht werden. Zur Zuordnung sollte die frühere Bestell- oder Rechnungsnummer angegeben werden.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Vandalierer Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Vandalierer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 24. August 2026